Wer jemanden unentgeltlich bei sich wohnen lässt — das erwachsene Kind, einen Freund, ein Familienmitglied — wird früher oder später nach einem Nachweis gefragt: von der Bank, der Schule, einer Behörde oder für einen Visumsantrag. In den meisten Fällen genügt dafür eine einfache Unterkunftsbescheinigung. Aber Vorsicht: Sie ist nicht dasselbe wie die amtliche Wohnungsgeberbestätigung.
Was die einfache Unterkunftsbescheinigung leistet. Mit ihr bestätigen Sie formlos, dass eine Person seit einem bestimmten Datum unentgeltlich in Ihrer Wohnung lebt. Banken, Schulen, Versicherungen und viele ausländische Konsulate akzeptieren sie als Wohnsitznachweis — meist zusammen mit einer Kopie Ihres Ausweises und einem aktuellen Nachweis auf Ihren Namen (z. B. Nebenkostenabrechnung). Unsere kostenlose Vorlage erstellt sie in einer Minute.
Was sie nicht ersetzt: die Wohnungsgeberbestätigung. Für die An- oder Ummeldung beim Einwohnermeldeamt in Deutschland schreibt § 19 Bundesmeldegesetz eine förmliche Wohnungsgeberbestätigung vor — mit Pflichtangaben wie Name des Wohnungsgebers, Einzugsdatum und Anschrift der Wohnung. Viele Gemeinden stellen dafür ein eigenes Formular bereit. Eine formlose Bescheinigung wird beim Amt in der Regel nicht akzeptiert.
Welche Angaben gehören hinein? In beide Dokumente gehören mindestens: Ihre vollständigen Daten als Gastgeber, die Daten der beherbergten Person, die Adresse der Wohnung, das Datum des Einzugs sowie Datum und Unterschrift. Je präziser, desto seltener wird nachgefragt.
Ein Wort zur Ehrlichkeit. Wer eine Unterkunft bescheinigt, die es nicht gibt, riskiert rechtliche Konsequenzen — bei der amtlichen Variante drohen sogar Bußgelder bis in den vierstelligen Bereich. Bescheinigen Sie nur, was stimmt.
Fazit: Für Bank, Schule, Versicherung und die meisten Alltagszwecke reicht die einfache Bescheinigung — hier kostenlos ausfüllen und drucken. Für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt verwenden Sie das amtliche Formular Ihrer Gemeinde.